Die wichtigsten Begriffe im Chartervertrag – einfach erklärt
Du planst, einen Katamaran zu mieten in Kroatien oder willst eine Segelyacht für Deinen nächsten Törn in Istrien chartern? Dann wirst Du unweigerlich mit einem Chartervertrag konfrontiert – und der ist oft voller Fachbegriffe, die auf den ersten Blick kompliziert wirken. Keine Sorge: In diesem Beitrag erkläre ich Dir die wichtigsten Begriffe im Chartervertrag einfach und verständlich. So gehst Du bestens vorbereitet an Bord!
1. Charterer / Vercharterer
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Charterer: Das bist Du – die Person, die das Boot mietet.
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Vercharterer: Das ist die Firma oder Privatperson, die Dir das Boot zur Verfügung stellt.
Klingt simpel, ist aber wichtig: Denn diese Begriffe regeln, wer welche Pflichten und Rechte im Vertrag hat.
2. Bareboat-Charter
Wenn Du ein Boot ohne Crew mietest – also komplett eigenständig führst –, spricht man von einer Bareboat-Charter. Du übernimmst dann alle Aufgaben an Bord, vom Steuern über das Anlegen bis zum Abwasch. Das ist die gängigste Form beim Katamaran mieten in Kroatien oder beim Boot chartern in Istrien.
3. Crewed Charter
Hier wird das Boot mit einer Crew gemietet – meistens mit Skipper und eventuell Hostess oder Koch. Ideal für Einsteiger oder alle, die sich komplett entspannen wollen.
4. Check-in / Check-out
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Check-in: Übernahme des Bootes – meist am späten Nachmittag des ersten Tages. Dabei werden Schäden dokumentiert und die Ausstattung überprüft.
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Check-out: Rückgabe des Bootes – hier wird kontrolliert, ob alles in Ordnung ist und ob neue Schäden entstanden sind.
Wichtig: Notiere vorhandene Mängel beim Check-in genau, um spätere Diskussionen zu vermeiden.
5. Kaution
Die Kaution dient als Sicherheit für den Vercharterer, falls während Deines Törns Schäden am Boot entstehen. Sie wird vor dem Törn hinterlegt – meist per Kreditkarte – und nach unbeanstandeter Rückgabe zurückerstattet.
Tipp: Für entspannteres Segeln kannst Du eine Kautionsversicherung abschließen.
6. Versicherung
Ein Charterboot ist in der Regel haftpflicht- und kaskoversichert. Dennoch lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte:
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Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Du Dritten zufügst.
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Kaskoversicherung: Deckt Schäden am gemieteten Boot – allerdings oft mit Selbstbeteiligung.
Achte darauf, was versichert ist – gerade beim Katamaran mieten in Kroatien, wo hohe Charterpreise üblich sind.
7. Transitlog
Das Transitlog ist eine Art Verwaltungsgebühr und Pflichtdokument bei Bootsfahrten in Kroatien. Es beinhaltet unter anderem Hafen- und Reinigungskosten, Gebühren für Papiere und teilweise die Endreinigung.
8. APA (Advanced Provisioning Allowance)
Vor allem bei größeren, crewed Charteryachten üblich: Die APA ist ein Budget, das Du im Voraus hinterlegst. Davon werden während des Törns Lebensmittel, Treibstoff, Liegegebühren und Sonderwünsche bezahlt.
9. Heimathafen / Rückgabehafen
Achte darauf, ob Du das Boot einweg charterst (z. B. Start in Pula, Rückgabe in Zadar) oder ob es zum Heimathafenzurückgebracht werden muss. Einwegcharter können zusätzliche Kosten verursachen.
10. Skipper-Zertifikat / Segelschein
Ohne Nachweis Deiner Qualifikation kannst Du kein Boot chartern. Für Kroatien brauchst Du einen amtlichen Führerschein (z. B. SBF See) und idealerweise ein UKW-Sprechfunkzeugnis (SRC). Achte darauf, dass der Vercharterer Deine Dokumente vorab prüfen möchte.
Unsere Zusammenfassung
Ein Chartervertrag mag auf den ersten Blick trocken wirken – aber er ist die Grundlage für einen gelungenen Törn. Wenn Du die wichtigsten Begriffe kennst, kannst Du besser beurteilen, was Du unterschreibst und was im Fall der Fälle auf Dich zukommt.
Egal, ob Du einen Katamaran mieten in Kroatien willst oder eine gemütliche Segelyacht in Istrien: Mit diesem Wissen segelst Du entspannter los!
