I. Chartergebühr
Die Chartergebühr beinhaltet die Nutzung der Yacht einschließlich aller in der Inventarliste aufgeführten Zubehörteile sowie zusätzlicher vom Charterer vereinbarter Ausstattungen, deren normale Abnutzung sowie alle Kosten für die Reparatur von Schäden durch Materialermüdung, die vom Charterer in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie alle allgemeinen Steuern und Abgaben für die Yacht während des Charterzeitraums am Start- und Zielhafen sowie anteilige Kosten für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung der Yacht.
Nicht in der Chartergebühr enthalten sind Gebühren für das Befahren bestimmter Gewässer oder Häfen, Liegegebühren außerhalb des Start- oder Zielhafens, Check-in/Check-out-Gebühren sowie Betriebsmaterial wie Diesel oder Benzin.
Kosten für Endreinigung, Gas, Benzin für Außenbordmotor, Bettwäsche und Handtücher können in der Chartergebühr enthalten sein; sonst müssen diese Zusatzkosten vom Vito Nautika Operator separat aufgelistet und rechtzeitig vor der Charter dem Charterer mitgeteilt werden.
II. Pflichten des Charterbetreibers
Der Vito Nautika Operator verpflichtet sich:
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Die Yacht einschließlich Zubehör zum vereinbarten Termin nach vollständiger Zahlung der Chartergebühr in seetüchtigem, ordnungsgemäßem und altersgerechtem Zustand zu übergeben. Alle vorgeschriebenen Wartungsintervalle müssen eingehalten sein, insbesondere für Rettungs- und Sicherheitsausrüstung, nautische Karten und Instrumente.
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Alle gültigen Zertifikate, Dokumente, Listen, Handbücher und Papiere der Yacht bereitzustellen und auf Besonderheiten hinzuweisen. Dokumente müssen in Englisch oder in der Landessprache des Charterers vorliegen.
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Schäden oder Mängel während der Charterzeit oder versteckte Mängel im Rahmen des Vertrags zu beheben.
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Ausfallzeiten gemäß Vertrag zu erstatten.
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Während der Charterzeit telefonisch oder per Funk erreichbar zu sein, mindestens während der üblichen Bürozeiten.
III. Pflichten des Charterers
Der Charterer verpflichtet sich:
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Alle Crewmitglieder vor Beginn der Charter gemäß den Anweisungen des Vito Nautika Operators zu benennen.
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Die Yacht 1–2 Stunden vor der vereinbarten Rückgabe bereit zu halten.
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Die vereinbarte Charterzeit nicht ohne Absprache zu verlängern.
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Die Yacht in den letzten 24 Stunden nahe genug am Rückgabehafen zu halten, um eine pünktliche Rückkehr sicherzustellen, außer bei unvorhersehbarer höherer Gewalt.
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Änderungen des Rückgabeorts sofort zu melden. Zusätzliche Kosten trägt der Charterer, außer bei höherer Gewalt oder schuldlosem Verhalten des Operators.
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Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln und sich mit deren Handhabung vertraut zu machen.
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Ölstand, Bilgen und Kühlkreislauf täglich zu prüfen; erkannte Mängel sofort zu beheben.
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Ein Logbuch zu führen, in dem Wetter, Schäden und besondere Vorkommnisse dokumentiert werden.
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Elektronische Navigationshilfen nur als zusätzliche Unterstützung zu nutzen.
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Hafenregeln, Ein- und Ausklarierungen, Liegegebühren, Zollvorschriften und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
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Yacht nicht an Dritte weiterzugeben, nicht unterzuvermieten, keine Tiere oder gefährliche Güter zu transportieren und nur die genehmigte Anzahl von Personen an Bord zu haben.
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Sicherheitsvorschriften bei Wind und Wetter einzuhalten; Batterien stets ausreichend geladen zu halten.
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Schäden sofort zu melden und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
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Vertraglich vereinbarte Seegebiete nur mit Zustimmung des Vito Nautika Operators zu verlassen.
IV. Führerscheine und Befähigungsnachweise
Der Skipper muss alle erforderlichen Lizenzen, nautisches Wissen und Erfahrung besitzen. Der Vito Nautika Operator kann dies vor Übernahme der Yacht überprüfen und erforderlichenfalls einen Skipper bereitstellen.
V. Leistungsstörungen
Rechte des Charterers
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Bei verspäteter Bereitstellung der Yacht: anteilige Rückerstattung der Chartergebühr.
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Bei Mängeln: Anspruch auf Reduzierung der Chartergebühr.
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Keine Haftung für Folgeschäden, soweit der Operator nicht verantwortlich ist.
Rechte des Operators
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Bei verspäteter Rückgabe oder Rückgabe an anderem Ort: Anspruch auf anteilige Fortsetzung der Chartergebühr und Schadensersatz.
VI. Stornierung
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Bis 28 Tage vor Charterbeginn: Anzahlung.
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Innerhalb der letzten 28 Tage: 100 % der Chartergebühr.
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Ersatzcharter möglich; ggf. Differenz und Bearbeitungsgebühr vom Charterer zu tragen.
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Abschluss einer Charter-Stornoversicherung wird empfohlen.
VII. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen wie vertraglich vereinbart; bei Zahlungsverzug kann der Operator den Vertrag kündigen. Der Chartervertrag wird mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung gültig.
VIII. Übernahme der Yacht
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Übergabe nur gegen Vorlage des „Boarding Pass“.
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Yacht wird gereinigt, betriebsbereit und vollgetankt übergeben.
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Zustand, technische Funktionen und Inventar werden gemeinsam geprüft.
IX. Rückgabe der Yacht
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Rückgabe gereinigt, mit leeren Abwassertanks und vollem Kraftstofftank.
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Mängel werden gemeinsam dokumentiert; Protokoll wird nach Unterzeichnung bindend.
X. Schäden
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Sofortige Meldung an den Operator.
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Kleinreparaturen bis 150 € dürfen vom Charterer eigenständig durchgeführt werden.
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Schäden, die nicht sofort behoben werden können, müssen dokumentiert und rechtzeitig gemeldet werden.
XI. Haftung des Charterers
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Haftung für Schäden durch falsche Bedienung oder Vernachlässigung bis zur Höhe der Kaution.
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Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz volle Haftung, ggf. über die Kautionshöhe hinaus.
XII. Haftung des Operators
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Haftung für Schäden an Eigentum des Charterers oder der Crew sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
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Keine Haftung bei höherer Gewalt oder fehlerhaften Navigationsmaterialien, sofern korrekt informiert.
XIII. Versicherung der Yacht
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Vollkaskoversicherung für Yacht und Ausrüstung.
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Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (mindestens 1 Mio. €/$).
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Keine Abdeckung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen Charterbedingungen.
XIV. Kaution
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Bei Übernahme in bar oder per Kreditkarte zu zahlen.
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Deckung für Schäden, Diebstahl oder verlorenes Zubehör.
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Rückzahlung nach schadensfreier Rückgabe.
XV. Weitere Vereinbarungen
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Agenturen handeln als Vermittler.
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Preisänderungen bei Steuern oder Gebühren vorbehalten.
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Sekundärverträge in Landessprache gelten nur ergänzend; Hauptvertrag hat Vorrang.
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GPS-Tracking kann zur Positionskontrolle und im Schadensfall verwendet werden.
XVI. Schlussbestimmungen
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Anwendbares Recht: Gesetzgebung im Chartergebiet.
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Schriftform für alle Nebenabreden erforderlich.
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Salvatorische Klausel: Ungültige Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.
Besondere Vereinbarung (Stand Dezember 2021):
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Ab Windgeschwindigkeiten > 25 Knoten sind Anweisungen des Basismangers zu befolgen.
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Plotter nur als Hilfsmittel; Navigation erfolgt primär über Seekarten.
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Persönliche Gegenstände: Vito Nautika übernimmt keine Haftung für Verlust oder Vergessenes.
Datenschutz:
Vito Nautika d.o.o. handelt gemäß EU-DSGVO und dem jeweiligen nationalen Datenschutzgesetz.
Alternative Streitbeilegung:
EU-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr
