Der Chartervertrag wird zwischen der Vito Nautika d.o.o des Firmenbuches FN495240w beim Handelsgericht Pula, Cesta prekomorskih brigada 12, 52100 Pula (in der Folge Vercharterer genannt) im Auftrag des Eigners und dem Charterer ggf. unter Vermittlung der Agentur einerseits und dem Charterer andererseits geschlossen.
Der Charterer erklärt, dass er den Vertrag gelesen, die darin verwendeten nautischen Fachausdrücke sowie ihre Bedeutung verstanden oder erklärt bekommen hat und mit den, auf die Besonderheiten des Yachtcharters und Yachtsportes abgestimmten Vertragsbedingungen einverstanden ist.
1. Zahlung – Rücktrittsbedingungen
1.1 Sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen, ist die Anzahlung des Charterpreises in der angegebenen Höhe innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss fällig, der Rest sechs Wochen vor Törn Beginn. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen. Bei Vertragsabschluss innerhalb von 6 Wochen vor Törn Beginn, ist der gesamte Betrag sofort zur Bezahlung fällig.
1.2 Der Vercharterer kann in dringenden Fällen lt. Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss den Rücktritt erklären. In diesem Fall verpflichtet sich der Vercharterer etwaig gezahlte Beträge unverzüglich (ggf. über die Agentur) an den Charterer zurückzuzahlen.
1.3 Für den Fall, dass die Restzahlung nicht 2 Tage vor Charterantritt auf dem Bankkonto der Vito Nautika d.o.o eingegangen ist, so muss der Charterer die gesamte fällige Restsumme vor Ort bezahlen, bevor er die Yacht übernehmen kann. Sollte eine Doppelzahlung erfolgen so wird die Rückzahlung so schnell als möglich veranlasst. Alle Bankspesen trägt der Charterer. Falls der Charterer die Restsumme nicht zahlt, so ist der Basisleiter angewiesen, die betreffende Yacht nicht zu übergeben.
1.4 Die Yacht ist Haftpflicht – und Kaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von € 2.000,– bis. € 3000, die als Kaution vor Antritt der Charter am Stützpunkt mit Visa Card oder Master Card zu hinterlegen ist, und die im Schadensfreiheitsfall ohne Abzug bei der Rückkehr zum Stützpunkt zurückerstattet wird. Die Versicherungsbedingungen werden Bestandteil dieses Vertrages und liegen zur jederzeitigen Einsicht auf der Basis auf, werden bei Bedarf übersandt oder sind auf der Homepage des Vercharterers ersichtlich. Im Weiteren erklärt der Charterer, dass gegenständliche Kaution auch für die Abdeckung etwaiger Schäden herangezogen werden kann, die dem Vercharterer entstanden sind.
1.5 Im Charterpreis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff, Gas, Wasser und alle Aufwendungen bzw. Maßnahmen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der Yacht während des Yachtcharters notwendig sind. Die Anreise sowie die Unterbringung vor Ort sind nicht Bestandteil des Vertrages und daher vom Charterer zu organisieren.
1.6 Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Schäden die durch den Charterer verursacht wurden und nicht von der Versicherung gedeckt sind, hat der Charterer zu tragen. Dies gilt auch für Folgeschäden.
1.7 Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen. Gelingt eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlung abzüglich entstandener Handling Kosten in Höhe von mind. 20 % der Anzahlung zurück. Ab 6 Wochen vor Charterbeginn hat der Vercharterer Anspruch auf den gesamten Charterpreis. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Hierzu übersendet der Vercharterer / Agentur gerne ein Angebot entsprechender Versicherungen bzw. findet der Charterer die Informationen auch auf der Vito Nautika d.o.o Homepage.